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Der AGG-konforme Lebenslauf 2026 — was 2026 rein darf und was raus muss

Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2026 · 7 min Lesezeit · Redaktioneller Inhalt, keine Rechtsberatung.

Foto, Geburtsdatum, Familienstand: Was in Deutschland 2026 tatsächlich verlangt werden darf — und wo das AGG dich schützt.

Redaktioneller Inhalt, keine Rechtsberatung. Alle Angaben aus offiziellen Quellen (siehe unten).

Der rechtliche Rahmen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet in § 1 Benachteiligungen "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität". § 7 AGG erklärt jede Benachteiligung im Beschäftigungskontext für unzulässig — und das beginnt beim Bewerbungsverfahren.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfiehlt Bewerber:innen daher ausdrücklich, "anonymisierte" bzw. reduzierte Angaben zu wählen, die keinen Anlass für unbewusste Benachteiligung geben.

Was gehört 2026 nicht mehr in den deutschen CV?

  • Bewerbungsfoto — nicht verpflichtend. Es liefert vor allem Angriffsfläche für unbewusste Vorurteile. Anonyme Bewerbungsverfahren werden seit dem Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle empfohlen.
  • Geburtsdatum — nicht verpflichtend. Alter ist ein AGG-Merkmal.
  • Familienstand / Kinder — nicht verpflichtend. Fragen dazu sind im Interview grundsätzlich unzulässig (siehe Artikel zu Interview-Fragen).
  • Religion, Nationalität, ethnische Herkunft — nicht verpflichtend. Ausnahme: Tendenzbetriebe (§ 9 AGG), z. B. kirchliche Träger.
  • Angaben zu Schwangerschaft, Gesundheit, Behinderung — grundsätzlich nicht offenzulegen. Ausnahmen nur bei objektiv tätigkeitsrelevanten Einschränkungen.
  • Handschriftliche Unterschrift auf Scan — für digitale Bewerbung 2026 nicht mehr erwartet.

Was gehört rein — und wie 2026 gewichtet wird

  • Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon, Stadt/Land, optional LinkedIn-URL).
  • Zielrolle & Value Proposition an oberster Stelle — Recruiter:innen und ATS-Systeme suchen nach relevanten Keywords in den ersten Sekunden.
  • Berufserfahrung in umgekehrt chronologischer Reihenfolge, mit messbaren Erfolgen (KPIs, Reichweite, Budget, Team).
  • Ausbildung mit Abschluss, Jahr, Institution.
  • Sprachen mit CEFR-Level (A1–C2).
  • Tools / Zertifikate / relevante Weiterbildungen.

Umgang mit unbewussten Diskriminierungsrisiken

Auch ein sauberes CV kann Signale enthalten, die Bias auslösen: Name, ungewöhnliche Lücken, Auslandsstationen. Zwei Faktoren senken das Risiko:

1. Lücken ehrlich, aber knapp erklären — z. B. "Elternzeit", "Weiterbildung", "Care-Arbeit". Das AGG schützt vor Benachteiligung wegen Geschlecht und Familienpflichten. 2. Keine Selbstauskunft zu Merkmalen geben, nach denen der Arbeitgeber nicht fragen darf. Deine Bewerbung ist ein rechtlich geschützter Raum.

Was bei Diskriminierung im Bewerbungsverfahren tatsächlich möglich ist

§ 15 AGG regelt Schadens- und Entschädigungsansprüche bei Benachteiligungen — auch für Bewerber:innen, die nicht eingestellt wurden. Die Frist ist kurz: zwei Monate nach Kenntnis (§ 15 Abs. 4 AGG). Beweise (Absage, Chat, Anzeigentext) sichern.

Praxis-Fazit

Ein 2026er CV ist knapp, messbar und frei von Merkmalen, nach denen niemand fragen darf. So bekommst du objektivere Entscheidungen und behältst deine Rechte.